Traumburg

für Weltentdecker“














Ein Haus für Kinder

Bgm. – Roth – Str. 2

91781 Dettenheim

Tel. 09142 - 1503



Betreuungsvertrag



zwischen dem Verein „Traumburg für Weltentdecker“ e.V., vertreten durch den Vorsitzenden des Vereins, im folgenden Träger genannt und den Personensorgeberechtigten:


Name(n):__________________________________________________

Strasse:___________________________________________________


Wohnort:__________________________________________________


Telefon privat:_____________________dienstl.:___________________



8.1 Anmeldung


Hiermit melde/n ich/wir mein/unser Kind ______________________,


geboren am ______________zur Betreuung im Haus für Kinder an.


Aufnahmetermin ist der ____________________________________.


8.2 Aufnahmebedingungen


nach der aktuellen Gebührenordnung


8.3 Betreuungsrahmen


Vertragsdauer:


Nach der Aufnahme des Kindes am ______________ endet der Vertrag

O zum 31. August, nach Vollendung des 3. Lebensjahres

O zum 31. August vor dem Eintritt in die Grundschule

O zum _________________.


Buchungszeiten:


Betreuungsumfang und -zeiten werden durch den Buchungsbeleg festgelegt, der Anlage dieses Vertrages ist. Änderungen sind nur nach Absprache möglich.


Betreuungskosten:


Die Betreuungskosten richten sich nach den Buchungszeiten und dem Alter des Kindes (siehe Gebührenordnung).

Der entsprechende Beitrag wird jeweils zum Anfang des laufenden Monats per Lastschrift eingezogen und ist für zwölf Monate zu entrichten.

Eine Anpassung der Beiträge wird spätestens sechs Wochen vorher schriftlich mitgeteilt.

Ist den Eltern aufgrund ihrer Einkommensverhältnisse die Aufbringung der Kosten nicht oder nicht im vollen Umfang zuzumuten, kann eine Gebührenübernahme beim Jugendamt beantragt werden. Bis zum Vorliegen eines positiven Bescheids des Kostenträgers haben die Personensorgeberechtigten den Beitrag zu entrichten.


Kündigung:


Sechs Monate des Vertrages gelten als Probezeit. In diesem Zeitraum kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende ohne Angaben von Gründen schriftlich gekündigt werden. Nach Ablauf der Probezeit kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende ohne Angabe von Gründen schriftlich gekündigt werden.


Eine Kündigung zum 31. Juli ist nicht möglich.

Bei Übertritt in die Grundschule ist keine Kündigung notwendig. Der Betreuungs-vertrag endet zum 31. August des Betriebsjahres.

Eine fristlose Kündigung ist nur nach Vorliegen eines wichtigen Grundes und nach

Anhörung der Personensorgeberechtigten durch den Vorstand oder der Leitung

zulässig.

Gründe können sein: Gefährdung anderer Kinder, Nichteinhalten oder Nachkommen der in diesem Vertrag enthaltenen Grundsätze und Bestimmungen, fehlende Zusammenarbeit und Anerkennen der Regeln im Sinne der Konzeption, sowie Ausstehen der Beitragszahlung etc.


Abwesenheitszeiten und Schließungstage


Die Personensorgeberechtigten sind verpflichtet, die Abwesenheit wegen Urlaub, längerer Krankheit oder aus sonstigen Gründen zu melden. Die Betreuungskosten bleiben davon unverändert.

Ebenso unberücksichtigt bleiben Schließungszeiten bis zu 30 Tagen im Jahr.

Sie werden rechtzeitig bekannt gegeben.


Erkrankung oder Unfall des Kindes


Die Personensorgeberechtigten haben ansteckende Krankheiten zu melden.

(siehe Infektionsschutzgesetz)

Kinder, die an einer übertragbaren Krankheit leiden oder die krankheits- oder ansteckungsverdächtig sind oder die Krankheitserreger ausscheiden, ohne selbst erkrankt zu sein, dürfen die Einrichtung nur mit ausdrücklicher ärztlicher Zustimmung besuchen. Ansonsten ist die Die Einrichtung ist verpflichtet, die Betreuung eines kranken Kindes abzulehnen.

Für den Fall, dass das Kind während der Betreuung erkrankt oder einen Unfall erleidet, wird unverzüglich ein Personensorgeberechtigter oder eine abholberechtigte Person benachrichtigt.

Bei kleineren Verletzungen sind die Sorgeberechtigten damit einverstanden, dass das Kindergartenpersonal Soforthilfemaßnahmen einleitet, z.B. Entfernung eines Spießes, Versorgung von Schürfwunden, Entfernen einer Zecke, Aufkleben eines Pflasters.

Zusätzlich darf dem Kind Arnika-Globuli, bzw. Apis-Globuli, bzw. Ledum-Globuli bei Insekten oder Zeckenstichen gegeben werden.


In Notfällen während der Betreuungszeit wird eine Vollmacht für eine notwendige ärztliche Behandlung des Kindes erteilt.


Angaben hierzu:


Das Kind ist familienversichert bei _______________________________(Name)


Krankenkasse:_____________________________________________________


Haus- bzw. Kinderarzt:_______________________________________________


Das Kind ist auf dem Weg zwischen Einrichtung / Wohnstätte und während der Betreuung gesetzlich unfallversichert. Unfälle sind dem zuständigen Unfallversicherungsträger zu melden.


Für witterungsbedingte Erkrankungen und Erkrankungen durch Infektionen (u. a. FSME-Infektion, Borreliose, alveoläre Echinokokkenkrankheit [Fuchsbandwurm], übertragbare [Kinder-] Krankheiten, usw.) sowie für in diesem Zusammenhang auftretende Folgen kann in keiner Weise Haftung übernommen werden.


O Das Infoblatt „Geimpft-geschützt“ haben die Personensorgeberechtigten erhalten und dessen Inhalt zur Kenntnis genommen. Sie sind sich der Risiken bewusst, die sie bei Nichtwahrnehmung der empfohlenen Impfungen für sich und fremde Kinder eingehen. Sollte das Kind nicht nach den üblichen Impfempfehlungen geimpft sein, haftet der Verein nicht.

Die Eltern haben eine Impfberatung in Anspruch genommen.


O Der Nachweis der letzten fälligen altersentsprechenden Untersuchung wurde vorgelegt, bzw. auf die Notwendigkeit rechtzeitiger Früherkennungsuntersuchungen hingewiesen.


O Es wurde darüber informiert, dass mit Inanspruchnahme der öffentlich geförderten Kinderbetreuung der Anspruch auf Betreuungsgeld entfällt und die Inanspruchnahme ggf. gegenüber der zuständigen Behörde unverzüglich mitzuteilen ist.


Hin- und Rückweg


Die Personensorgeberechtigten müssen dafür sorgen, dass Ihr Kind täglich gebracht und abgeholt wird.

Zu den Sorgeberechtigten sind folgende Personen abholberechtigt und befugt Informationen über das Kind in der Einrichtung einzuholen, bzw. Mitteilungen entgegenzunehmen.


Name:_________________________________Tel.:____________

Name:_________________________________Tel.:____________

Name:_________________________________Tel.:____________

Name:_________________________________Tel.:____________


Alle abholenden Personen müssen sich in einem zurechnungsfähigen Zustand befinden.

Die Aufsichtspflicht für den Hin- und Rückweg liegt allein bei den Sorgeberechtigten, ebenso wie die Entscheidung, ob ein Kind im Schulalter den Weg alleine gehen darf.


8.4 Zusammenarbeit zwischen dem Haus für Kinder und den Personensorgeberechtigten


Zum Wohle des Kindes verpflichten sich die Sorgeberechtigten im Rahmen des Betreuungsverhältnisses erziehungspartnerschaftlich zusammenzuarbeiten.

Bei Bedarf findet ein persönliches Gespräch statt, in dem Fragen, Auffälligkeiten und Probleme über die Entwicklung und Erziehung des Kindes besprochen werden.


Besonders anzumerken und zu berücksichtigen ist:

Das Kind ist

O sehbehindert.

O auf folgende Medikament angewiesen:________________________________.

O hörbeeinträchtigt.

O allergisch auf:____________________________________________________.

O verhaltensauffällig.

O entwicklungauffällig.

O in Behandlung bei folgenden Fachdienst/en:______________________________________________________.

Bei Veranstaltungen und im Alltag endet die Aufsichtspflicht des Personals, so bald eine sorgeberechtigte Person, bzw. eine von ihr beauftragte Person gemeinsam mit dem Kind anwesend ist. Die Aufsichtspflicht beginnt in der Bringzeit mit dem Übergeben des Kindes durch die Personensorgeberechtigten.


8.5 Sonstige Vereinbarungen


O Das Kind darf an Ausflügen, Excursionen, Wanderungen u.a. teilnehmen.

O Das Kind darf nicht teilnehmen.


O Das Kind darf verkehrsgerecht im PKW / Bus / Bahn befördert werden.

O Das Kind darf nicht befördert werden.


O Das Kind darf mitessen, wenn zu verschiedenen Anlässen Lebensmittel angeboten werden.

O Das Kind darf nicht mitessen.

O Das Kind darf nicht essen:_____________________________________

O Die Einrichtung ist berechtigt mit Fachdiensten und der Grundschule Informationen auszutauschen, um beispielsweise den Entwicklungsstand zu besprechen und die Förderung gezielt aufeinander abzustimmen.

O Die Einrichtung ist nicht berechtigt mit Fachdiensten Informationen auszutauschen.


O Das Erstellen und Verbreiten von Foto-, Film und Tonaufnahmen ist erlaubt. Aufnahmen dürfen für Jahresberichte, Zeitung, Konzeption, Homepage und Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden.

O Aufnahmen des Kindes / der Familie sind nicht erlaubt.


8.6 Schlussbestimmungen


Haftungsausschluss

Im Falle der Einrichtungsschließung bestehen keine Ansprüche gegenüber dem Träger.


Gerichtsstand

Gerichtsstand für beide Parteien ist Weißenburg – Ortsteil Dettenheim


Bestandteile des Vertrages

Die Gebührenordnung, der Buchungsbeleg, das Merkblatt für Infektionsschutz und der Antrag für die Mitgliedschaft im Verein „Traumburg für Weltentdecker“ sind als Anlagen Bestandteil des Vertrages und wurden zur Kenntnis genommen.


Nebenabsprachen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform.



Dettenheim, den _____________________________________________________

(Unterschrift des Trägers)



Dettenheim,den _____________________________________________________

(Unterschrift des Sorgeberechtigten)


Gebührenordnung


für das Haus für Kinder des Vereins „Traumburg für Weltentdecker“ e.V.

(gültig ab 1.Oktober 2009)


Durchschnittliche tägl.Buchungszeit

Entspricht einer wöchentlichen Betreuungszeit

Unter Dreijährige


Regelkinder von drei bis sechs Jahren

Schulkinder

>1-2

>5 -10

70,40€

-

52,80€

>2-3

>10 -15

79,20€

-

59,40€

>3-4

>15 – 20

88,-€

66,-€

66,-€

>4-5

>20 – 25

96,80€

72,60€

72,60€

>5-6

>25 – 30

105,60€

79,20€

79,20€

>6-7

>30 – 35

114,40€

85,80€

-

>7-8

>35 – 40

123,20€

92,40€

-

>8-9

>40 – 45

-

99,-€

-



Die Buchung eines Vormittages (7.30 Uhr -12.30 Uhr) beträgt immer 4-5 Stunden, d.h. die Buchung von zwei Vormittagen umfasst beispielsweise die wöchentliche Betreuungszeit von 5-10 Stunden.


Regelkinder müssen eine Kernzeit von mindestens 20 -25 Stunden Buchungszeit in Anspruch nehmen, um die Umsetzung der Mindestanforderung des Erziehungs- und Bildungsplanes zu gewährleisten.


Vorschulkinder sind beitragsfrei. Sollte ein Kind zurückgestellt werden, muss der reguläre Beitrag im letzten Jahr vor der Einschulung entrichtet werden. Bei vorzeitiger Einschulung wird das Kind beitragsfrei gestellt, sobald die Bestätigung von der Schule vorliegt.


Der Beitrag richtet sich nach dem Buchungsbeleg und ist für alle zwölf Monate von September bis August (=ein Schuljahr) zu zahlen – unabhängig von Urlaub, Krankheit oder Schließungszeiten.


Umbuchungen sind nur nach Absprache möglich.

Buchungen sind nur innerhalb der geltenden Öffnungszeiten möglich.


Die festgelegten Bring- und Abholzeiten sind bitte pünktlich einzuhalten.




Buchungsbeleg:



Ich / Wir buchen für __________________________(Name des Kindes),


geboren am______________ in _____________________(Geburtsort)


ab dem ________________ folgende Betreuungszeiten:


Montag

Dienstag

Mittwoch

Donnerstag

Freitag








Die Betreuungszeit beträgt ________________in der Woche.


Es ergibt sich eine durchschnittliche Buchungszeit von ________täglich.


Der entsprechende Beitrag in Höhe von __________________monatlich


wird per Lastschriftverfahren eingezogen.




Einzugsermächtigung:


Hiermit ermächtige ich den Verein „Traumburg für Weltentdecker“ e.V.


die monatlichen Betreuungsgebühren von dem nachfolgenden Konto


einzuziehen.


Name:____________________________________________________

Straße:___________________________________________________


Wohnort:__________________________________________________


Telefon:___________________________________________________


IBAN: _____________________________________________________



Dettenheim, den ____________________________________________

(Unterschrift des Kontoinhabers)